Arbeitsrecht

Arbeiten während der Schwangerschaft

Das Thema Urlaub während der Schwangerschaft habe ich ja schon neulich versucht zu durchdringen und musste dabei feststellen, dass es ganz schön viele Wenns und Abers gibt. Heute solls mal mehr in Richtung Arbeitsstunden, Beschäftigungsverbot und lauter solche Sachen gehen – mal sehen wie eindeutig dieses Themenfeld ist. 😉

Das oberste Gebot, von dem sich aus die Arbeitsschutzrichtlinien für Schwangere ableiten, ist, dass sowohl Kind und werdende Mutter bestmöglich geschützt werden sollen. Grundsätzlich gilt deshalb, dass Schwangere in den letzten sechs Wochen nicht mehr arbeiten dürfen (außer sie wollen unbedingt). Für die Zeit davor gibt es allerlei Sachen, die Schwangere dann nicht (mehr) machen dürfen – Holz schälen zum Beispiel oder nähen, wenn die Nähmaschine mit einem Fußpedal betrieben wird. Das ist irgendwie witzig, aber man hat sich schon was dabei gedacht. Insbesondere Tätigkeiten, die monoton und eintönig sind, sollten vermieden werden. In meinen Augen zählt auch das dauerhafte Sitzen auf dem Bürostuhl dazu. Meine Frauenärztin hat mir während meiner Schwangerschaft geraten, eben einmal öfter zum Drucker zu laufen 🙂 Na ja und dass das Heben von schweren Lasten und ständiges Beugen und Strecken auch Tabu sind, dürfte wohl einleuchten.

Interessanter wird es noch bei den Arbeitszeiten. Für eine normale Bürostute wie mich hatte sich damals ja nichts groß geändert – mein Arbeitstag blieb im Wesentlichen gleich. Doch wie ist das bei Krankenschwestern, Orchestermusikerinnen, Theaterschauspielerinnen oder Kellnerinnen? Wie ist das mit Nachtschichten oder Spätdiensten? Oder bei Gefahren durch den Arbeitsplatz? Auch dafür gibt es Regelungen. Krankenschwestern dürfen keine Nachtschichten mehr ableisten und auch nicht mehr in der Röntgenabteilung arbeiten. Künstlerinnen, deren Aufführungen ja meist in den Abendstunden liegen, dürfen dagegen in den ersten vier Monaten bis 23 Uhr arbeiten. Und danach? Ich habe neulich ein Gespräch mitgehört, wo es genau darum ging. Die Schwangere, die dort im Orchester mitspielte, musste in der Halbzeitpause gehen – eine gute Chance also für die Zweitbesetzung sich zu profilieren 🙂

Alles in allem wird es also nicht eindeutiger – klar ist nur, das Frau und Kind bestmöglich geschützt werden sollen. Dafür muss man eben je nach Tätigkeit mitunter Kompromisse eingehen. Wer an dieser Stelle noch mehr erfahren möchte, der sei aufs Mutterschutzgesetz verwiesen oder frage seinen Frauenarzt.

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