Arbeitsrecht

Im Urlaub krank geworden: Ihre Rechte und Pflichten

Krank im Urlaub, Quelle: pexels.com
Geschrieben von Gastautor

Krankheiten kommen und gehen. Manchmal erwischen Krankheiten die eigenen Kinder, was ärgerlich genug ist. Ebenso frustrierend ist es, wenn man man als Arbeitnehmer krank wird, sobald der schon lange eingereichte Urlaub begonnen hat – egal, ob eine Reise oder ein Bildungsurlaub geplant war. Mit einer dicken Grippe oder einem ausgerenkten Rücken ist an Erholung natürlich nicht mehr zu denken – dies ist aber nun einmal der Sinn des Erholungsurlaubs. Deshalb klären wir heute einige häufige Fragen zu Erkrankungen im Urlaub, insofern der Inhalt des Arbeitsvertrages dies nicht abdeckt.

Was passiert mit meinen Urlaubstagen, wenn ich krank werde?

§9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht vor, dass Ihnen Ihr Urlaub wieder gutgeschrieben werden muss, wenn Sie nachgewiesenermaßen arbeitsunfähig waren:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“

Was muss ich tun, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wenn Sie während Ihres Erholungsurlaubs krank werden, müssen Sie zunächst Ihren gesetzlichen Informationspflichten nachkommen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit direkt am ersten Tag anzeigen müssen, so als müssten Sie arbeiten. Dabei müssen Sie ihn darüber informieren, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauern wird. Spätestens am vierten Tag der Erkrankung muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen.

Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde?

Dieselben Regelungen gelten, wenn Sie im Ausland krank werden. Wenn Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber melden, müssen Sie ihm zusätzlich Ihre Adresse am Aufenthaltsort bzw. Ihre Kontaktdaten hinterlassen, damit er Sie bei Bedarf erreichen kann. Zudem müssen Sie ihm Bescheid geben, sobald Sie wieder zurück im Inland sind.

Kann ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Post schicken?

Es reicht für die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht, wenn Sie sie mit der Post losschicken, die dann mitunter mehrere Wochen dauern kann. Sie sind verpflichtet, die schnellstmögliche Übermittlungsart zu nutzen (z. B. E-Mail, Fax, Telefon).

Die AU-Bescheinigung ist in der spanischen oder russischen Sprache abgefasst – und nun?

Wenn Sie im Urlaub sind, bekommen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unter Umständen in einer fremden Sprache ausgestellt. Auch diese ist im deutschen Recht gültig. Sie haben somit auch dann ein Anrecht auf die Lohnfortzahlung. Aber Achtung: Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass Sie arbeitsunfähig sind. Es reicht nicht, dass Ihnen der Arzt nur bestätigt, dass Sie krank sind.

Darf ich meinen Urlaub verlängern, wenn ich krank war?

Möchten Sie die entgangenen Urlaubstage an Ihren Urlaub anhängen, müssen Sie dafür zwingend einen neuen Urlaubsantrag stellen. Nicht jedoch dürfen Sie Ihren Urlaub ohne Absprache verlängern. Dies käme einem eigenmächtigen Urlaubsantritt gleich. Das wäre zumindest ein Grund für eine Abmahnung, mitunter aber sogar für eine Kündigung.

Schreibt mir mein Arbeitgeber auch Gleitzeittage gut, an denen ich krank war?

Das Bundesurlaubsgesetz heißt nicht Bundesgleitzeitgesetz – dementsprechend ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ihnen Gleitzeittage gutzuschreiben, an denen Sie krank waren.

Weitere wichtige Fragen rund um die Gewährung von Urlaub beantwortet Personal-Wissen.de.

 

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