(Neue) Arbeitswelt Arbeitsrecht

Bürohund – mit dem Vierbeiner ins Büro?!?

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Geschrieben von Marie

Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dafür, dem besten Freund des Menschen auch im Büroalltag eine Chance zu geben. Manche sind als „Feel Good Manager“ bekannt, andere einfach nur der „Bürohund“. Wir haben uns für euch mit der Thematik beschäftigt: Wie sieht die rechtliche Situation aus, welche Vorteile gibt es und wie kann es mit dem Fellknäuel im Büro funktionieren:

Rechtliche Grundlagen

Zuerst müssen wir klarstellen: Ohne die Einwilligung des Arbeitgebers kann kein Arbeitnehmer seinen Vierbeiner einfach so mit ins Büro bringen. Der Chef muss schließlich einschätzen, ob die Arbeitsleistung von Arbeitnehmern durch den Hund eingeschränkt sein könnte oder ob etwas/ jemand zu Schaden kommen kann. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 106 der Gewerbeordnung.
Der Arbeitgeber hat weiterhin das Recht festzulegen, ob der Hund nur einmalig (ausnahmsweise) oder dauerhaft mit im Büro sein darf. Er kann dies außerdem davon abhängig machen, ob das Tier stubenrein ist oder beispielsweise entsprechend „erzogen“ ist.
Bei der Entscheidung des Chefs sollten eventuelle Allergien, Angststörungen oder Bedenken im Kollegenkreis nicht vernachlässigt werden.
Solltet ihr ohne die Zustimmung eures Chefs den Hund mit zur Arbeit bringen, droht euch eine Abmahnung oder im schlimmsten Falle die verhaltensbedingte Kündigung. Einzige Ausnahme stellen beispielsweise Blindenhunde dar, da sie zur Ausübung der Arbeit erforderlich sind.

Vorteile …

…für Mitarbeiter

Beim Streicheln von Tieren wird beim Menschen Oxytocin freigesetzt, was für gute Laune sorgt und so die Zufriedenheit aller Mitarbeiter im Büro erhöhen kann. Studien haben bewiesen, dass Hundebesitzer, die ihren Hund mit auf Arbeit nehmen, weniger gestresst sind und in Stresssituationen einen niedrigeren Blutdruck haben als ihre Kollegen. Durch regelmäßige Pausen die aus den notwendigen Spaziergängen resultieren, erhöht sich das Konzentrationsvermögen der Mitarbeiter und Herrchen muss keine Angst haben, dass der Vierbeiner zu Hause vor lauter Langeweile und Einsamkeit Dummheiten macht.
Insgesamt verhilft der Bürohund zu einer höheren Stressresistenz und zu einem geringerem Burnout-, Herzinfarkt- und Schlaganfallrisiko. Er kann so arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen vorbeugen.

…fürs Unternehmen

Auch der Arbeitgeber kann von einem Bürohund profitieren. Denn durch die stressresistenteren Mitarbeiter reduzieren sich auch deren Fehltage und die damit verbundenen Krankenkosten sinken. Das steigert die Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen. Insgesamt ist ein Bürohund also auch ein großer Pluspunkt für das Employer Branding des Unternehmens.

 

…für den Hund

Letztendlich profitiert auch der Hund davon, mit zur Arbeit zu kommen. Hunde sind soziale Tiere und möchten nicht den ganzen Tag in Herrchens Wohnung allein bleiben. Im Büro haben sie vielleicht sogar die Möglichkeit noch andere Hundekumpel zu treffen. Wichtig dabei ist aber, dass der Hund auch im Büro einen Rückzugsort zur Verfügung gestellt bekommt, falls ihm der Trubel mal zu viel wird. Dieser sollte am besten mit einem Kauknochen oder Spielzeug und einem Wassernapf (besonders bei höheren Temperaturen) ausgestattet sein.

Ratschläge – das solltet ihr beachten

Neben den ganzen Vorteilen, die ein Vierbeiner für den Büroalltag mitbringt, sollten auch einige Punkte beachtet werden.

Zuallererst solltet ihr, bevor doch mal was passiert, mit einer Hundehaftpflichtversicherung für euren Vierbeiner vorsorgen. Des Weiteren solltet ihr im Büro stets Rücksicht auf eure Kollegen nehmen, besonders wenn diese mit Ängsten oder Allergien zu kämpfen haben. In beiden Fällen kann man möglicherweise einen hundefreien Bereich im Büro einrichten oder ihr beugt dem Ganzen mit einem allergikerfreundlichen Hund vor 😉
Auch die Sauberkeit des Hundes kann ein Thema werden, denn keiner will den Hund schließlich schon an der Büroeingangstür „riechen“. Das kann Herrchen mit der richtigen Fell- und Zahnpflege verhindern.
Natürlich müssen Bürohunde in jedem Fall entsprechend erzogen sein, denn ein bellender Hund darf nicht die Arbeitsleistung reduzieren, indem er bspw. eine wichtige Telefonkonferenz stört. Der Hund sollte deswegen mit fremden Menschen (sowohl Kollegen als auch Kunden) und gegebenenfalls auch anderen Hunden gut zurechtkommen.

Wenn ihr alle genannten Punkte beachtet, sollte dem Einzug eines felligen „Feel Good Managers“ eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

Anmerk. d. Autorin: Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.

Über den Autor

Marie

Marie war seit 2016 im Team und kümmert sich um alle Themen, die für das Personalmarketing von Interesse sind. Im Blog stellt sie u.a. die neusten Trends aus Marketing und HR vor.