Arbeitsrecht

Arbeitsrecht (49): Urlaub – Muss das sein?

Geschrieben von Dana Lipka

Ferienzeit – Urlaubszeit. An verschiedenen Stellen, habe ich mich schon zum Thema Urlaubsansprüche ausgelassen und versucht zu erklären, wer wann wieviel Urlaub zu bekommen hat und warum. Rund um das Thema Urlaub gibt es aber auch noch viele andere Probleme, die das Arbeitsrecht betreffen. Nämlich immer dann, wenn der Urlaub dann tatsächlich angetreten werden soll oder man bereits mittendrin ist. Einigen dieser Probleme widme ich mich in meinem heutigen Artikel.

Zum Beispiel der Frage in der Überschrift:

Muss ein Arbeitnehmer überhaupt Urlaub nehmen?

Ja, er muss!!! Denn auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen im Jahr kann man nicht verzichten. Schließlich muss man sich mal erholen – sagt der Gesetzgeber.

Kann der Arbeitnehmer einen bereits genehmigten Urlaub streichen?

Grundsätzlich darf ein bereits genehmigter Urlaub vom Arbeitgeber nicht einseitig gestrichen werden. Einzige Ausnahme wäre nur eine extreme Notsituation in der Firma. Sollte dies wirklich einmal passieren, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Schadenersatz. Er kann sich also die für eine gebuchte Reise aufgewendeten Kosten erstatten lassen.

Darf ich während meines Urlaubs für eine andere Firma arbeiten?

Der Urlaub dient zur Erholung und zur Regeneration der Arbeitskraft. Eine Tätigkeit für eine andere Firma würde dem entgegenstehen. Sollte der Chef ein solches Verhalten mitbekommen, könnte das unter Umständen sogar zu einer Kündigung oder Abmahnung führen.

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank werde?

Das passiert sogar häufiger als man denkt. Mittlerweile gibt es sogar eine eigene Bezeichnung dafür: „Freizeitkrankheit“. Der Körper nimmt sich im Urlaub, wenn der Stresspegel sinkt die Zeit sich zu erholen und auszukurieren. Zwei niederländische Forscher haben herausgefunden, dass die Ursache dafür, dass so viele gerade in ihrer Freizeit anfällig für Krankheiten sind, psychosomatisch und Folge von zu viel Stress im Arbeitsalltag sind. Will man das verhindern, sollte man sich auch während der Arbeitszeit stressfreie Phasen gönnen und öfter mal eine Pause einlegen.

Nun zum Arbeitsrecht: Wird man im Urlaub krank und legt dem Arbeitgeber ein Attest vor, dürfen diese Krankheitstage nicht als Urlaub angerechnet werden. Die Urlaubstage können dann, nach Absprache, später nachgeholt werden.

Aber Achtung! Der Urlaub darf nicht einfach stillschweigend verlängert werden, indem man die Nachholtage hinten anhängt.

Muss ich im Urlaub für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer im Urlaub und am Feierabend frei und müssen dann auch nicht per E-Mail oder telefonisch erreichbar sein. Eine Ausnahme besteht, wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes geregelt ist und der Arbeitnehmer dafür einen Ausgleich erhält.

Darf der Arbeitgeber einen Urlaubstag streichen, wenn ich wegen eines gestrichenen Fluges verspätet zurückkomme?

Ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer befindet sich im Urlaub in der Türkei. Sein Rückflug ist für Sonntag geplant. Am Montag müsste er wieder im Büro erscheinen. Sein Rückflug am Sonntag wurde durch die Fluggesellschaft gestrichen und er konnte erst am Montag zurückfliegen bzw. erscheint dann verspätet am Diensttag wieder an seiner Arbeitsstelle. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Urlaubstag nimmt?

Der Arbeitgeber hat tatsächlich nicht das Recht, dem Arbeitnehmer einseitig einen zusätzlichen Urlaubstag anzurechnen. Dies kann nur in gegenseitigem Einvernehmen passieren.
Allerdings gilt hier auch der Grundsatz „Ohne Arbeit, keinen Lohn“, das heißt, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet für den Fehltag eine Vergütung zu zahlen.
Eine Ausnahme dieses Grundsatzes findet sich in § 616 BGB. Danach ist der Arbeitgeber zur Zahlung von Gehalt verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit nicht arbeiten kann. Diese Regelung wird allerdings in vielen Arbeitsverträgen beschränkt oder komplett ausgeschlossen. Außerdem greift die Regelung nur, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen nicht arbeiten kann. Ein gestrichener Flug aus dem Ferienparadies ist jedoch ein objektives – nicht nur eine Person betreffendes Ereignis. Damit kann der Arbeitnehmer sich nicht auf den § 616 BGB berufen und der Arbeitgeber könnte zu Recht den Lohn für den Fehltag einbehalten.

Kann ich nicht genommen Urlaub mit ins nächste Kalenderjahr nehmen?

Laut Bundesurlaubsgesetz muss der Erholungsurlaub im jeweils laufenden Kalenderjahr genommen werden. Es gibt jedoch, wie meistens in der Juristerei, Ausnahmen von dieser Regel. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter aufgrund einer mehrmonatigen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen konnte, darf er ihn mit ins nächste Jahr nehmen. Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist, muss er ihn dann innerhalb der ersten drei Kalendermonate nehmen.

Anmerk. d. Autorin: Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.

Über den Autor

Dana Lipka

Dana zählt zum Urgestein unseres Unternehmens und ist seit 2005 zuständig für alles rund um das Thema Recht bei uns. Als Wirtschaftsjuristin informiert sie auf dem Blog in der Kategorie Arbeitsrecht regelmäßig über Gesetzesgrundlagen, kuriose Rechtsfälle und wissenswerte Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihre Fähigkeiten als Blogautorin stellt Dana auch auf ihrem privaten (Koch)Blog immer wieder gern unter Beweis.