(Neue) Arbeitswelt

Steuererklärung – Wann sie sich im Studium lohnt

Steuererklärung, Quelle: Alexas Fotos/pixabay.com
Geschrieben von Viktoria

Als Student benötigt man nicht nur jede Menge Arbeitsmaterialien, Fachliteratur und einen Laptop, sondern zahlt auch für Studiengebühren, Semesterticket und Kopierkosten. Und das meist aus eigener Tasche. Was viele nicht wissen ist: die Kosten für das Studium lassen sich von der Steuer absetzen und eine Steuererklärung lohnt sich bereits für Studenten.

Warum sich eine Steuererklärung lohnen kann

Das Einkommen eines Studenten setzt sich meist aus Bafög, Taschengeld der Eltern und Nebenjob zusammen. Und wer im Nebenjob nicht mehr als 450 Euro verdient, der überschreitet den steuerfreien Grundfreibetrag von 8652 Euro im Jahr meist auch nicht.

Wenn man keine Steuern zahlt, warum dann eine Steuererklärung abgeben?

Die Antwort? – man kann zwar keine Steuerrückzahlungen erwarten, wenn man von der Steuerzahlung befreit ist, eine Steuererklärung lohnt sich aber auch dann, wenn durch das Studium Verluste entstehen. Zum Beispiel durch die Fahrtkosten zum Arbeitsort, den Umzug in eine andere Stadt oder den wöchentlichen Besuch bei den Eltern. Dieser „Verlustabzug“ lässt sich für alle Kosten geltend machen, die im § 9 Abs. 6 EStG als Werbungskosten aufgeführt sind. Darunter können sogar Kosten für ein Auslandssemester oder den Umzugstransporter fallen. Bei einer Studiendauer von 5 Jahren können das Kosten zwischen 15.000 und 25.000 Euro sein. Bei einem Steuersatz von 30 % kann das eine Steuerrückerstattung zwischen 4.000 und 5.000 Euro bedeuten. Aber Vorsicht! Meist wird dieser Betrag erst im Nachhinein verrechnet, also dann, wenn man das Studium abgeschlossen hat und nun ein Einkommen hat, dass man versteuern muss. Der Verlustabzug der durch das Studium entstanden ist, wird dann rückwirkend berücksichtigt.

Allerdings gibt es noch etwas zu beachten: Der Verlustabzug lässt sich nur für Werbungskosten geltend machen. Bisher zählen aber nur die Kosten, die im Zweitstudium anfallen als Werbungskosten. Alle Kosten, die im Erststudium anfallen werden vor dem Gesetz als Sonderausgaben behandelt. Ein jahrelanges Hin und Her zwischen Bundesfinanzhof und Gesetzgeber.

Die Steuererklärung im Zweitstudium

Wer bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, ein Bachelorstudium absolviert hat oder ein anderes Erststudium vorweisen kann, befindet sich im Zweitstudium und kann somit seine Studienkosten steuerlich geltend machen. Wie? Indem er diese in der Steuererklärung als Werbungskosten und damit als Verlustabzug angibt. Dafür ist es wichtig, für alle Ausgaben, die das Studium betreffen, Belege aufzuheben. Seien es Rechnungen für Arbeitsmaterialien oder die Belege für eine Studienreise. Diese entstandenen Minusbeträge können dann kumuliert zusammengefasst mit der Steuer verrechnet werden, sobald man Steuern auf sein Einkommen zahlen muss. Im Zweitstudium ist es also absolut ratsam, eine Steuererklärung einzureichen.

Die Steuererklärung im Erststudium

Auch für Studenten im Erststudium, also mit zum Beispiel dem Abitur als höchsten Ausbildungsgrad, fallen Kosten für das Studium an. Allerdings können diese nicht, wie im Zweitstudium, als Werbungskosten und damit als Verlustabzug geltend gemacht werden. Sie sind lediglich Sonderausgaben, die sich nicht von der Steuer absetzen lassen. Dennoch lohnt es sich, Belege für im Studium anfallende Kosten aufzuheben, zu kopieren und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Sollte sich die Gesetzeslage ändern, können auch Studenten im Erststudium ihre Studienkosten zurückverlangen. Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, kann dies jedoch auch noch rückwirkend tun.

Fristen, Dokumente und Steuerberatung

Als Student, der keine Steuer zu zahlen hat, ist man auch nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Somit sind auch keine besonderen Fristen einzuhalten.

Die Unterlagen für die Steuererklärung erhält man beim Finanzamt selbst oder online über die Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen. Dort können die Formulare ausgefüllt und ausgedruckt werden. Wer seine Steuererklärung online ausfüllen und absenden möchte, kann dies über das Elsterformular tun. Dort erhält man direkte Hinweise zum Ausfüllen der Formularblätter und eine automatische Plausibilitätsprüfung der Angaben.

Bei Fragen zur individuellen Steuerberatung hilft der Steuerberater. Für Studenten bieten diese meist kostenlose Beratungstermine an, für intensivere Beratung entstehen aber Kosten. Wer eine unverbindliche Antwort sucht, der sollte sich an den Berater des Finanzamts wenden.

Über den Autor

Viktoria

Viktoria war 2015-2017 Praktikantin bei uns. Sie studierte im Bachelor Wirtschaftswissenschaften und Soziologie. Vicki, wie wir sie nennen dürfen, unterstützte uns im Recruiting und im Personalmarketing - und versorgt uns natürlich mit Blogartikeln, in denen sie ihre Sicht der Dinge auf Studium, Informatik und Arbeitswelt schilderte.