(Neue) Arbeitswelt

Als internationale Fachkraft in Deutschland arbeiten

internationale Fachkräfte - internationales Team hält Welt
Geschrieben von Jasmin

In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für Unternehmen eine große Herausforderung Stellen im Bereich IT oder Pflege zu besetzen. In Deutschland gibt es nicht genug erfahrene Fachkräfte, weshalb es vorteilhaft sein kann offene Stellen mit internationalen Fachkräften zu besetzen.
Im heutigen Beitrag erfahrt ihr, welche Aufenthaltstitel es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als internationale Fachkraft in Deutschland arbeiten zu können und wie ein Aufenthaltstitel erworben wird.

Lohnt sich der bürokratische Aufwand?

Der bürokratische Aufwand ist zwar hoch, aber er lohnt sich. In Deutschland sind internationale Fachkräfte sehr gefragt. Es gibt viele offene Stellen, für die ihr auch entsprechend entlohnt werdet. Zusätzlich wird der eigene Lebenslauf durch Auslandserfahrung aufgewertet und der Grundstein für eine langfristige Auswanderung nach Deutschland wird gelegt.

Abgrenzung der Länder

Bürger der Europäischen Union (EU) und Bürger der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Europäischen Freihandelsassoziation  können sich innerhalb der EU frei bewegen. Für den Aufenthalt in Deutschland ist kein Aufenthaltstitel nötig und es besteht uneingeschränkter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Bürger aus anderen Ländern kommen aus sogenannten Drittstaaten. Da für sie keine Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU gilt, brauchen sie einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und arbeiten zu können.

Die wichtigsten Aufenthaltstitel

Visum

Für die Einreise nach Deutschland brauchen Drittstaatsangehörige ein Visum. Davon ausgenommen sind Bürger aus beispielsweise den USA, Argentinien oder Singapur, wenn sie nicht länger als 90 Tage in Deutschland bleiben. Für einen längeren Aufenthalt brauchen auch sie einen anderen Aufenthaltstitel. Das notwendige Visum ist befristet und wird vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt. Da es verschiedene Visa-Kategorien gibt, sollte man bei der zuständigen Botschaft erfragen, welches Visum das richtige ist.

Aufenthaltserlaubnis

Für einen längerfristigen Aufenthalt kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Diese ist befristet für ein bis drei Jahre und zweckgebunden. Sie wird zum Beispiel zur Aufnahme einer Ausbildung, einer Erwerbstätigkeit oder für den Familiennachzug erteilt. Bei Bedarf kann sie verlängert werden. Im Antrag muss deutlich werden, dass ihr einer Beschäftigung nachgehen wollt, damit der Vermerk zur Erwerbstätigkeit in der Aufenthaltserlaubnis gemacht wird und ihr im entsprechenden Umfang arbeiten dürft.

 

Blaue Karte EU

Ein weiterer befristeter Aufenthaltstitel ist die Blaue Karte EU. Bei der erstmaligen Erteilung ist sie auf höchstens vier Jahre befristet und man beantragt sie bei der Ausländerbehörde. Eine Voraussetzung ist ein abgeschlossenes und in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium. Weiterhin benötigt man ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem Mindesteinkommen. Das jährliche Mindestbruttogehalt beträgt derzeit 53.600 Euro (2019). Für einen Abschluss in Mangelberufen (ITler, Naturwissenschaftler oder Ärzte) liegt die Gehaltsgrenze bei 41.808 Euro.

Niederlassungserlaubnis & Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind beide unbefristete Aufenthaltstitel und berechtigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Niederlassungserlaubnis ist auf Deutschland beschränkt und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU berechtigt zur Mobilität in der EU. Besitzt ihr bereits eine Blaue Karte EU könnt ihr je nach Deutschkenntnissen nach 33 bzw. 21 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten Drittstaatsangehörige erst nach einem fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.

Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel

Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Ob Drittstaatsangehörige einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis bekommen, hängt von den beruflichen Qualifikationen und der angebotenen Stelle ab. Damit die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt, muss in bestimmten Fällen die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Die Zustimmung wird von der Ausländerbehörde eingeholt. Grundsätzlich ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nur möglich, wenn für die konkrete Stelle keine inländischen oder bevorrechtigten ausländischen Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Die BA stimmt in der Regel zu, wenn eine Rechtsvorschrift den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gewährt, ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt und wenn die Arbeitsbedingungen mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar sind.

Beschäftigung ohne Zustimmung

Bestimmte Berufsgruppen, wie Führungskräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter oder Absolventen einer inländischen Hochschule können einen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis ohne Zustimmung der BA erhalten. Auch Inhaber der Blauen Karte EU benötigen keine, wenn sie das Mindesteinkommen erreichen oder sich schon für einen längeren Zeitraum rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Fachkräfte mit Berufsausbildung

Vertragsunterzeichnung

Quelle: andibreit / pixabay.com

Drittstaatsangehörige die eine nicht akademische Berufsausbildung außerhalb der EU erlangt haben, können auch in Deutschland arbeiten. Sie müssen jedoch eine in Deutschland anerkannte, mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben und ihnen muss ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegen. Außerdem müssen im entsprechenden Beruf in Deutschland Fachkräfte fehlen. Die BA fertigt regelmäßig eine Positivliste an, in welcher die Mangelberufe benannt sind. Für diese erteilt die BA eine Zustimmung, wenn die notwendigen Qualifikationen und Bedingungen vorhanden sind.

Einen Aufenthaltstitel beantragen

Anerkennung der Abschlüsse

Die im Ausland erworbenen Abschlüsse müssen anerkannt werden, um festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen vorliegen und welchem deutschen Abschluss der ausländische Abschluss entspricht. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen führt eine Liste mit anerkannten Abschlüssen und gegen eine Gebühr bewerten sie Abschlusszeugnisse. Für bestimmte Aufenthaltstitel ist ein anerkannter Abschluss eine Voraussetzung. Da die Anerkennung bis zu drei Monate dauern kann, sollte sie frühzeitig stattfinden. In der Regel werden neben dem Antragsformular, eine tabellarische Übersicht erfolgter Aus- und Fortbildungen, ein Identitätsnachweis, der ausländische Abschluss und eine deutsche Übersetzung gefordert.

Einreiseprozess und die Arbeitserlaubnis

Für die Einreise nach Deutschland brauchen Drittstaatsangehörige ein Visum. Dieses müssen internationale Fachkräfte vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragen. Für einen längeren Aufenthalt mit der Absicht erwerbstätig zu werden, ist jedoch ein Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis notwendig. Auch diesen beantragt man am bestnen im Heimatland bei der deutschen Botschaft oder in Deutschland bei der Ausländerbehörde. Da für die Antragstellung häufig ein Arbeitsvertrag notwendig ist, sollten rechtzeitig Bewerbungen geschrieben werden. Handelt es sich hierbei um eine zustimmungspflichtige Beschäftigung, muss sich die Behörde die Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit holen. Ist dann die Zustimmung erfolgt, wird der entsprechende Aufenthaltstitel erteilt und der neue Job in Deutschland kann begonnen werden.

Fazit

Dieser Artikel gibt einen Überblick über die vielen Möglichkeiten, die eine internationale Fachkraft hat, um in Deutschland erwerbstätig zu werden. In Abhängigkeit des Herkunftslandes und der Qualifikationen ist ein individuelles Vorgehen notwendig. Aus diesem Grund und weil es ein langer Prozess ist, sollte sich jeder frühzeitig bei der zuständigen deutschen Vertretung erkundigen, welche Schritte und Unterlagen im Einzelfall notwendig sind. Im Internet findet ihr viele Informationen und Anlaufstellen, die euch dabei helfen den richtigen Aufenthaltstitel zu beantragen. Ich wünsche euch viel Erfolg!

 

Weitere Informationen

Hier findet ihr hilfreiche Internetseiten, auf denen ihr euch als internationale Fachkraft über den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt informieren könnt:

 

Anmerk. d. Autorin: Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im vorliegenden Artikel die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung, als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

Über den Autor

Jasmin

Jasmin hat in Jena Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Marketing studiert. Sie kam 2019 ins Team und unterstützte das Personalmarketing bis Ende des Jahres.