(Neue) Arbeitswelt Arbeitsrecht

Ungeliebtes Chaos – Die Clean-Desk-Policy im Prüfstand

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Geschrieben von Dana Lipka

Ich persönlich liebe mein kleines Chaos im Büro. Fotos meiner Familie stehen auf dem Schreibtisch und auf dem Regal. Ein selbstgemachter Fotokalender der Fußballmannschaft meines Sohnes ziert die Wand und im Fenster stehen Blumentöpfe für das gute Gefühl. Schließlich verbringe ich hier einen Großteil meines Tages, da möchte ich mich auch wohlfühlen.
Doch nicht in allen Unternehmen sind liebevoll eingerichtete Büros mit der gewissen persönlichen Note der dort Arbeitenden erlaubt. Ganz groß in Mode ist besonders in der IT- und E-Commerce Landschaft die sogenannte Clean-Desk-Policy. Der Mitarbeiter findet sich in einem durchgestylten Großraumbüro wieder. Es wird Wert gelegt auf Reduktion, Sauberkeit und Transparenz. Auch private Dinge werden konsequent vom Schreibtisch verbannt. Nichts soll den Mitarbeiter von seiner eigentlichen Tätigkeit ablenken.
Manche Firmen gehen sogar so weit, dass ihre Mitarbeiter keinen persönlichen Schreibtisch mehr haben. Sie suchen sich den nächstbesten freien Arbeitsplatz, wenn sie morgens ins Büro kommen.
Da stellt sich neben der Frage über Sinn und Unsinn solcher Entscheidungen auch die Frage ob dies überhaupt erlaubt ist. Darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen, den Schreibtisch aufzuräumen und alles Private aus dem Büro zu entfernen?
Beleuchten wir mal beides:

Clean-Desk-Policy im Hinblick aufs Arbeitsrecht

Grundsätzlich gilt: Der Schreibtisch und das Büro gehören dem Arbeitgeber! Damit darf er entscheiden, wie es dort auszusehen hat. Die Entscheidung über das Aussehen des Schreibtisches /Arbeitsplatzes unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und der Mitarbeiter hat sich an solche Weisungen zu halten.

Ausnahmen

Von dieser Regelung gibt es zwei Ausnahmen:
Zum einen gilt der Grundsatz „Gleiches Recht für alle!“ Das heißt, alle Mitarbeiter müssen in Bezug auf die Freiheiten bzw. Beschränkungen an ihrem Arbeitsplatz gleich behandelt werden.

Die zweite Ausnahme besteht, wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt. Das Arbeitsgericht Würzburg hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2016 festgelegt, dass der Arbeitgeber nur Vorschriften zum Ordnungsverhalten seiner Angestellten machen kann, wenn der Betriebsrat zustimmt (AG Würzburg, AZ 12 BV 25/15). Dies betrifft nach dem Beschluss des Arbeitsgerichts beispielsweise folgende Anordnungen:

  • Nicht mehr als 10% der Arbeitsfläche für persönliche Gegenstände zu verwenden
  • Unbenutzte Arbeitsflächen nicht als Ablagefläche zu missbrauchen
  • Schrankoberflächen regelmäßig zu überprüfen und frei zu räumen
  • Persönlich mitgebrachte Pflanzen regelmäßig zu gießen und zurückzuschneiden

Nicht zustimmungspflichtig sind jedoch Anweisungen, die das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter betreffen. Hier darf der Arbeitgeber auch ohne Mitwirkung des Betriebsrates entscheiden.
Dies betrifft beispielsweise folgende Anordnungen:

  • Glasflächen und Möbel nicht zu bekleben
  • Im „Open Space“ – Bereich leise zu sprechen, so dass andere Mitarbeiter nicht gestört werden
  • Arbeitsflächen nach Arbeitsende aufgeräumt zu hinterlassen
  • Mülltrennung

Hier ist nicht das Ordnungsverhalten des einzelnen Mitarbeiters betroffen.

Der Betriebsrat hat immer dann kein Mitspracherecht, wenn Anordnungen

  • das Eigentum des Arbeitgebers,
  • gesetzlichen Vorschriften,
  • das Arbeitsverhalten und der Arbeitsablauf aller Mitarbeiter
  • oder die Arbeitsleistung externer Dienstleister tangiert werden.

 

Clean-Desk-Policy im Hinblick auf die Arbeitspsychologie

Jetzt wage ich mich auf für mich persönlich unerforschtes Terrain.

Die Frage, wo sich ein Mitarbeiter wohlfühlt, wo er eine bessere Arbeitsproduktivität entfaltet und kreativer ist, lässt sich wahrscheinlich nicht so ohne weiteres beantworten.

Clean oder Chaos – Büroarchitektur im Wandel

Derzeit entwickeln sich zwei Strömungen von Konzepten bei der Büroarchitektur:
Die eine Seite setzt auf die bereits beschriebene Clean-Desk-Policy. Alles Persönliche wird vom Schreibtisch verbannt. Alle Aktivitäten werden aufeinander abgestimmt und nichts lenkt den Mitarbeiter von seiner eigentlichen Aufgabe ab.

Die andere Strömung setzt auch auf offene Bürolandschaften, allerdings können die Mitarbeiter diese individuell gestalten. Zu dieser Gruppe zählt beispielsweise das Unternehmen Google. Kein Büro gleicht dem anderen. Telefonzimmer und Beratungsräume sehen aus wie Themenparks. Den Mitarbeitern wird von der Minigolfanlage bis zur Tischtennisplatte alles geboten.

Tücken der Clean-Desk-Policy

Forscher der Universität von Groningen haben herausgefunden, dass die Clean-Desk-Policy so ihre Tücken hat. Die Wissenschaftler haben getestet, wie Menschen in chaotischen Umgebungen funktionieren. Sie ließen die Probanden unter anderem an einem überhäuften Schreibtisch arbeiten.
Interessanterweise kam die Studie zu dem Ergebnis, dass die Studienteilnehmer einfacher und klarer in ihrem Denken wurden, je grösser das Chaos war. Sie zeigten mehr Kreativität in Sachen Problemlösung und arbeiteten effizienter. Gemäß den Forschern liegt das daran, dass ein Durcheinander den Menschen dazu zwingt, besser zu fokussieren und genauer zu denken.

Der Effekt zeigte sich übrigens vor allem bei Leuten mit konservativer politischer Einstellung. Die Forscher glauben, dass liberalere Menschen sich in einem Chaos per se besser zurechtfinden.

Fazit

In Zeiten des Fachkräftemangels sollte auch der Unternehmer ein Interesse haben gute Mitarbeiter im eigenen Unternehmen zu halten. Da ist es wohl in jedem Fall von Vorteil, wenn sich der Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz wohlfühlt. Außerdem sind wir uns wohl einig darüber, dass Menschen produktiver und auch kreativer sind, wenn sie sich an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen.
Vielleicht muss es nicht unbedingt die Minigolfanlage im Besprechungsraum oder die Naturrasen-Liegewiese im Pausenraum sein. Man kann seine Mitarbeiter sicher auch mit ein paar Freiheiten in Bezug auf die Herrichtung des eigenen Arbeitsplatzes motivieren, damit sie gern ins Büro kommen.

Über den Autor

Dana Lipka

Dana zählt zum Urgestein unseres Unternehmens und ist seit 2005 zuständig für alles rund um das Thema Recht bei uns. Als Wirtschaftsjuristin informiert sie auf dem Blog in der Kategorie Arbeitsrecht regelmäßig über Gesetzesgrundlagen, kuriose Rechtsfälle und wissenswerte Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihre Fähigkeiten als Blogautorin stellt Dana auch auf ihrem privaten (Koch)Blog immer wieder gern unter Beweis.