Arbeitsrecht

Das Arbeitszeugnis: Schlussformulierung

Ein Beitrag über die Schlussformulierung im Zeugnis? Ja! Einen extra Beitrag hat dieses Thema deshalb verdient, weil die Schlussformulierung eine zentrale Rolle spielt: Dort findet sich das Fazit des Zeugnisses und mancher Personaler liest überhaupt nur den Schlussteil der Zeugnisse.

Klingt die Zusammenfassung nach einer schlechten Bewertung, kann das schonmal dazu führen, dass die Bewerbung erstmal zur Seite gelegt wird. Deshalb ist es wichtig, auf eine gute und inhaltlich wertvolle Schlussformulierung zu achten.

Dort sollte dann idealerweise drinstehen:

– eine Zusammenfassung des Zeugnis (etwa: Frau XY erldigte Ihre Aufgaben jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit)

– der Grund der Kündigung (Frau XY verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Leider müssen wir Frau XY betriebsbedingt kündigen.)

– eine Formulierung, die das Bedauern über das Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen ausdrückt (Wir bedauern das Ausscheiden von Frau XY aus unserem Unternehmen sehr und verlieren mit Ihr eine hervorragende und geschätzte Mitarbeiterin.)

– Dank für die geleistete Arbeit und gute Wünsche für die private und berufliche Zukunft. (Wir danken Frau XY für die sehr gute Arbeit und wünschen Ihr für Ihre berufliche und persönliche Zukunft alles erdenklich Gute.)

Und hier nochmal eine Übersicht über alle bisherigen Artikel der Arbeitszeugnis-Reihe:

Die Sache mit dem Arbeitszeugnis
Wie lese ich eigentlich: Arbeitszeugnisse
Geheimcode im Arbeitszeugnis – Die Erste
Geheimcode im Arbeitszeugnis – Die Zweite
Geheimcode im Arbeitszeugnis – Die Dritte

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