Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: Bildungsurlaub

Geschrieben von Dana Lipka

Die meisten Bundesländer haben ihn schon – einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Bildungsurlaub für die Arbeitnehmerweiterbildung. Insofern der Inhalt des Arbeitsvertrags Regelungen zum Bildungsurlaub nicht individuell regelt, haben landesweit die Länder Thüringen und Baden-Württemberg das Gesetzgebungsverfahren zur Bildungsfreistellung von der Arbeit in Gang gebracht. Nur in Sachsen und Bayern fehlen noch entsprechende Regelungen zum Arbeitsrecht der Arbeitnehmerweiterbildung.

Und da es in Deutschland ja den Bildungsförderalismus gibt, sind die Regelungen zum Bildungsurlaub und zu den Rechten des Arbeitnehmers darüber in jedem Bundesland etwas anders. Wir sind hier in Thüringen ansässig, aus diesem Grund schauen wir uns genauer die Regeln im Freistaat Thüringen an, welche seit dem 01.01.2016 gelten.

Das entsprechende Gesetz zur Arbeitnehmerweiterbildung bzw. des Bildungsurlaubs im Arbeitsrecht heißt Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG).

1. Anspruch auf Bildungsurlaub

Neben der ohnehin gesetzlichen Urlaubsregelung hat danach hat fast jeder Arbeitnehmer in Thüringen einen Anspruch auf bis zu fünf Tage Freistellung für einen Bildungsurlaub im Jahr, um sich beruflich weiterzubilden, gesellschaftspolitisch zu informieren sowie Kenntnisse für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu erwerben. Die Regelungen zum Bildungsurlaub gelten jedoch nur für Beschäftigte in Unternehmen ab fünf Beschäftigte. Dabei werden auch anteilig Beschäftigte mit dem jeweiligen Grad ihrer Beschäftigung mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen Wochenstundenzahl unter 20 zählen mit dem Faktor 0,5 und Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 20 bis 30 Stunden werden mit dem Faktor 0,75 für ie Arbeitnehmerweiterbildung angerechnet. Auszubildende werden nicht mitgerechnet.
Arbeitnehmer, die in den Genuss einer Freistellung für Bildungsurlaub zugunsten einer Arbeitnehmerweiterbildung kommen möchten, müssen außerdem mindestens sechs Monate im jeweiligen Unternehmen beschäftigt sein.

2. Umfang des Bildungsurlaubs

In Thüringen beläuft sich der Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Arbeitnehmerweiterbildung auf bis zu fünf Tage im Jahr (Auszubildende drei Tage pro Jahr). Hinsichtlich des Bildungsurlaubs handelt es sich um einen Mindestanspruch im Arbeitsrecht, das heißt, andere, weitergehende Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen gehen vor.
Der Arbeitnehmer kann den Anspruch auf Freistellung aufgrund einer Arbeitnehmerweiterbildung einmalig in das nächste Kalenderjahr übertragen, wenn eine beantragte Freistellung zur Weiterbildung vom Arbeitgeber abgelehnt wurde.

3. Verfahren im Arbeitsrecht auf Bildungsurlaub

Möchte ein Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Bildungsurlaub zur Arbeitnehmerweiterbildung wahrnehmen, hat er seine Freistellung mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich bei seinem Arbeitgeber zu beantragen. In den anderen Bundesländern schwankt die Antragsfrist zwischen vier und sechs Wochen.
Der Arbeitgeber kann den Antrag zur Arbeitnehmerweiterbildung nur ablehnen, wenn die Antragsfrist nicht eingehalten wurde oder wenn dringende betriebliche Belange im Sinne von § 7 Bundesurlaubsgesetz entgegenstehen. Dies muss der Arbeitgeber begründen.

Außerdem ist eine Ablehnung des Antrags möglich, wenn je nach Betriebsgröße schon eine gewisse Anzahl von Tagen Bildungsurlaub gewährt wurde. Geregelt ist dies in § 6 Absatz 2 Nr. 3 – 5 ThürBfG.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer seine Entscheidung zur Freistellung des Bildungsurlaubs spätestens vier Wochen nach der Antragstellung schriftlich mitteilen. Tut er dies nicht, gilt der Antrag zur Freistellung zum Bildungsurlaub für eine Arbeitnehmerweiterbildung arbeitsrechtlich als genehmigt.

4. Anerkennung von Bildungsveranstaltungen als Bildungsurlaub

Bildungsveranstaltungen müssen von der zuständigen Behörde anerkannt sein. Wer dies ist, wird in einer extra Durchführungsverordnung bestimmt, welche es in Thüringen meines Wissens bisher noch nicht gibt. Dort soll dann auch eine Liste der in Thüringen anerkannten Bildungsveranstaltungen veröffentlicht werden. Grundsätzlich können den Antrag auf Anerkennung Träger von Bildungsveranstaltungen stellen, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben.

Die Bildungsveranstaltungen müssen in Blockform von mindestens zwei Tagen Dauer mit mindestens sechs Unterrichtseinheiten á 45 Minuten pro Tag durchgeführt werden.
Am Ende der Veranstaltung hat der Teilnehmer einen Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat, welches ihm als Bescheinigung zur Vorlage bei seinem Arbeitgeber dient.

Anmerk. d. Autorin: Dieser Beitrag gibt die rechtliche Situation nur allgemein und verkürzt wieder. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt die individuelle Beratung im konkreten Einzelfall nicht. Jegliche Haftung wird trotz sorgfältiger Bearbeitung ausgeschlossen.

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Über den Autor

Dana Lipka

Dana zählt zum Urgestein unseres Unternehmens und ist seit 2005 zuständig für alles rund um das Thema Recht bei uns. Als Wirtschaftsjuristin informiert sie auf dem Blog in der Kategorie Arbeitsrecht regelmäßig über Gesetzesgrundlagen, kuriose Rechtsfälle und wissenswerte Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ihre Fähigkeiten als Blogautorin stellt Dana auch auf ihrem privaten (Koch)Blog immer wieder gern unter Beweis.